Am 30.04.2008 wurde offiziell verkündet, dass die EU-Kommission beim Verkauf der Bank Burgenland an die Grazer Wechselseitige (Grawe) eine unerlaubte Beihilfe feststellte. Die Grawe bot 55 Mio Euro weniger als eine ukrainische Bietergruppe rund um den Mischkonzern Ukrpodshipnik, bekam aber vom Land dennoch den Zuschlag. Die Ukrainer beschwerten sich daraufhin bei der EU.
Nach dem Spruch der EU-Wettbewerbshüter muss nun die Grawe, die für die Bank Burgenland 100,3 Mio Euro bezahlt hatte, die 55 Mio Euro – die Differenz zum Offert der abgeblitzten Ukrainer – nachzahlen. Andernfalls müsste der Verkauf der Bank rückgängig gemacht werden, sie fiele dann an das Land zurück. Grawe-Chef Othmar Ederer auf die Frage, ob er den Millionenbetrag auf den Tisch legen werde: „Wir werden erst dann Stellung nehmen, wenn wir das Erkenntnis der EU im Detail geprüft haben. Dann werden wir weitere Schritte einleiten.“
Im Kaufvertrag ließ die Grawe festschreiben, dass ihr eine allfällige Nachzahlung – mit der man offenbar bereits gerechnet hatte – vom Land Burgenland refundiert wird. Damit sei nach Auffassung der Juristen, die Grawe allerdings nur theoretisch gut bedient. Wenn das Land selbst die 55 Mio Euro übernähme, sei dies mit ziemlicher Sicherheit in den Augen der EU neuerlich eine unerlaubte Beihilfe.
Namens der Republik Österreich, hat der zuständige Wirtschaftsminister Martin Bartenstein angekündigt, gegen die "unverständliche" Entscheidung der EU-Kommission im Beihilfeverfahren vor dem EuGH berufen zu wollen.
