Letztes Update am 10.06.2008
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Unterstützung für Pendler


Die Regierung hat Erleichterungen für Pendler beschlossen. Demnach wurden am 28.05.2008 im Ministerrat die Anhebung des Pendlerpauschales als auch des Kilometergeldes vereinbart. Die Pendlerpauschale steigt demnach um 15 %, das Kilometergeld um 12 % (von 0,38 Euro auf 0,42 Euro).
Die Maßnahme wird den Bund 60 Mio Euro kosten, die aus dem Budget finanziert werden. Finanzminister Wilhelm Molterer kündigte an, dass die Erhöhung bereits mit 1. Juli 2008 in Kraft treten soll. Dazu muss sie nur noch rechtzeitig im Parlament beschlossen werden. Kanzler Alfred Gusenbauer appellierte an die Bundesländer, "den Menschen zumindest so deutlich unter die Arme zu greifen wie der Bund". Sie sollten die Heizkostenzuschüsse und die Pendlerbeihilfe entsprechend anheben.
Die Regierung will außerdem einen Vorstoß für eine Spekulationssteuer im Erdöl- und Rohstoffbereich in der EU unternehmen, wozu man sich "in schriftlicher Form" an die EU-Kommission wenden wird. Eine stärkere Besteuerung von Spekulationen sei zur Senkung der Treibstoffpreise besser geeignet als das Aussetzen der Mehrwertsteuer auf EU-Ebene. Dies würde nämlich sofort wieder durch Preissteigerungen der Mineralölwirtschaft aufgehoben werden.
Molterer lehnte die Forderung nach einer Senkung der Mineralölsteuer ab "Das wäre die falsche Idee", so der Vizekanzler. Die jüngste Mineralölsteuererhöhung finanziere den Klimafonds und nicht das Budget. Außerdem würde bei einer Steuersenkung auf Sprit der Tanktourismus steigen und das würde mehr Umweltprobleme hervorrufen. Eine amtliche Regulierung der Spritpreise wird auch abgelehnt. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein lehnte dies erneut ab. Eine Preisregulierung könne nur dann kommen, wenn in Österreich die Preise über dem internationalen Schnitt lägen. Das Pendlerpauschale beträgt derzeit zwischen 546 und 2931 Euro pro Jahr (in Zukunft also zwischen 628 und 3371 Euro). Es ist ein Absetzbetrag, der die Berechnungsbasis für die Einkommens-(Lohn-)steuer vermindert. Die konkrete Höhe hängt vor allem von der Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort ab.

Im Gegenzug zu diesen Veränderungen wird die Rückerstattung der Stiftungseingangssteuer an die Stifter gestrichen. Dafür wird die Eingangssteuer für neue Stiftungen aber von fünf auf 2,5 % halbiert.


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