Eine scheinbare Nebensächlichkeit im Gesetzesentwurf zur Gesundheitsreform ist für Ärzte und Apotheker auch ein Stein des Anstoßes. Sie müssen sich verpflichten, an der Erstellung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) teilzunehmen. Ärzte, Krankenhäuser, Labors, Röntgen-Institute und Apotheken sollen zukünftig über eine gemeinsame Datenbank verbunden sein. Wer darf auf die Gesundheitsdaten künftig zugreifen?
Im Prinzip ist ELGA ein umfassendes elektronisches Gesundheits-Informationssystem. Alle Befunde, alle Röntgenbilder, alle Laborwerte, jegliche Medikation und alle Arztbriefe eines Patienten sollen darin gespeichert werden. Zentral gespeichert wird allerdings nur der Patienten-Index (die Sozialversicherungsnummer). Die hoch sensiblen Gesundheitsdaten werden nicht zentral gespeichert, sondern sollen elektronisch dort bleiben, wo sie erhoben werden, beim Arzt, im Labor, beim Radiologen. So soll verhindert werden, dass Unbefugte in der zentralen Datenbank Nachschau nach Patientendaten halten können.
Der Patient entscheidet zudem, ob und welche Daten von ihm gespeichert werden dürfen ("Opting-in, Opting-out").
Über ein Internet-Portal (my Elga) kann der Patient jederzeit in seine Krankenakte Einblick nehmen und das Protokoll einsehen, wer wann auf welche seiner Daten zugegriffen hat. Bei unberechtigtem Zugriff drohen strafrechtliche Konsequenzen. Zudem soll es ein eigenes ELGA-Portal im Internet geben, das über alle gesundheitsrelevanten Themen informiert.
Am 4. Juli soll das fertige Planungspaket der ARGE ELGA vorliegen. Die erste Phase des Projekts soll bis 2012 umgesetzt werden.
80 bis 90 % aller Behandlungsfehler, haben ihre Ursache in fehlender ärztlicher Information. Die Vorteile einer langjährigen Dokumentation von Röntgenbildern (etwa bei der Mammografie) oder von Blutbefunden liegen auf der Hand. Aber auch Impfpass oder Mutter-Kind-Pass sollen im ELGA-System künftig verankert werden.
Freilich erhoffen sich die Krankenkassen dadurch geringere Kosten, weil Doppelmedikationen oder doppelte Untersuchungen entfallen. Die Apothekerkammer rechnet durch die Einführung der e-Medikation mit einer Kostenreduktion von bis zu 100 Mio Euro jährlich. Ob ELGA auch die Kosten für Behandlung und Diagnose reduzieren könnte, darüber fehlen derzeit Angaben.
