Energieausweis für Gebäude
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Seit 01.01.2008 muss bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Gebäuden und Woh-nungen ein Energieausweis ausgestellt werden. Ab Jänner 2009 gilt dies auch für bestehende Bauten, deren Baubewilligung vor dem 01.01.2006 erteilt wurde.
Der Ausweis ist zehn Jahre gültig. Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises durch einen Fachmann belaufen sich auf etwa 300 bis 500 Euro, abhängig von der Gebäudegröße.
Im Energieausweis wird der zu erwartende Energieverbrauch dargestellt. Wie viel Heizwärme- und Wasserbedarf ein Gebäude oder eine Wohnung hat wird damit in Form einer Ener-giekennzahl zum Ausdruck gebracht. Die Kennzahl wird in Kilowattstunden (kWh) je Quad-ratmeter Nutzfläche und Jahr ausgedrückt (kWh/m2a). Es gibt sieben Energieklassen von A bis G.