Mit BGBl I 2008/9 ist das Ziviltechnikergesetz 1993 (BGBl 1994/156 idF BGBl I 2008/8) geändert worden. Bei dieser Änderung geht es grundsätzlich um die Ausgestaltung der Prüfungen, die Erbringung von einschlägigen Dienstleistungen über die Grenze und um die Niederlassung im EWR als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates, sowie um die Verwaltungszusammenarbeit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder mit anderen europäischen Administrationen.