Mit BGBl I 2008/10 ist das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (BGBl I 1999/58 idF BGBl I 2006/161) geändert worden. Bei dieser Änderung geht es grundsätzlich um die Erbringung von einschlägigen Dienstleistungen über die Grenze und um die Niederlassung im EWR als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates, sowie um die Verwaltungszusammenarbeit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder mit anderen europäischen Administrationen