Letztes Update am 21.01.2008
1 2




 

Unternehmenspacht ist nicht Unternehmensübergang!


Die Pacht eines Unternehmens ist von der Pacht der Räumlichkeiten streng zu unterscheiden. Unternehmenspächter gibt es nämlich mehr als man glaubt. Wer ein nach dem 01.01.2007 erworbenes Unternehmen fortführt übernimmt, sofern nichts anders vereinbart ist, alle unternehmensbezogenen, nicht höchstpersönlichen Rechtsverhältnisse des Veräußerers mit den bis dahin entstandenen Rechten und Verbindlichkeiten. Widerspricht allerdings der Vertragspartner des Veräußerers binnen dreier Monate nach Mitteilung davon, gehen dies Rechtsverhältnisse nicht über. Die Unternehmenspacht hingegen ist ein befristetes Rechtsverhältnis, zum Unterschied vom echten Unternehmensübergang. Aus diesem Grund passt die in der Regierungsvorlage vertretene Meinung zum neuen § 38 des Unternehmensgesetzbuches (UGB, ehemals Handelsgesetzbuch) hiefür nicht. Das Ziel des § 38 UGB wäre, den Unternehmensübergang zu vereinfachen. Mit Ablauf der Pacht fällt aber das Unternehmen wieder auf den Verpächter zurück, daher käme es wieder zu einem Unternehmensübergang, diesmal vom Pächter an den Verpächter. Rein theoretisch könnte man stets vereinbaren, dass der Übergang der unternehmensbezogenen Rechtsverhältnisse ausgeschlossen ist. Dies könnte aber nachteilig sein, wenn damit Rechtsverhältnisse ausgeschlossen werden, die der Verpächter zur Fortführung des Unternehmens dringend benötigt. Gerade im Falle der Pachtauflösung kann dies aber sehr schwierig werden, wenn womöglich nicht im Einvernehmen aufgelöst wird. Aus dieser Sicht ist erkennbar, dass § 38 UGB auf Unternehmenspachtverhältnisse nicht passt und diese daher ausgenommen werden sollen. Die derzeit diskutierte Novellierung des UGB sollte dies berücksichtigen. Nach ständiger Judikatur des OGH hat die Auffassung in der Regierungsvorlage unbeachtlich zu bleiben.


Information über die Pflege
12 2
 
 

Über Uns    Infos    Kontakt    Anfahrtsplan    Gästebuch    Impressum    Links    Home

optimiert für1280x1024 und IE 6.0+
(c) 2006-2012 by Webmaster @ HG-Soft, 2130 Mistelbach