Letztes Update am 15.01.2008
1 2




 

UWG-Reform


Im Dezember 2007 ist die so genannte „Kleine UWG-Reform“ in Kraft getreten, mit der die Richtlinie der EU gegen unlautere Geschäftspraktiken (UGP-RL) umgesetzt wurde. Die „guten Sitten“ wurden als Maßstab des Lauterkeitsrechts aufgegeben. Künftig kann sich jeder Mitbewerber gegen „unlautere Geschäftspraktiken“ gerichtlich zur Wehr setzen. Viele heiße Eisen hat der österreichische Gesetzgeber aber nicht aufgegriffen. Das Wichtigste scheint das Zugabenrecht zu sein, bei dem mit EU-Vorgaben nicht zu rechnen ist. Seit dem Prämiengesetz von 1929 ist es dem fürsorglichen Gesetzgeber ein Anliegen, Verbraucher vor unsachlichen Kaufanreizen durch das Bewerben des kombinierten Angebotes zweier oder mehrerer Waren sowie vor Irreführung über die Preisgestaltung zu schützen.
Bis heute müssen sich Unternehmen mit der Frage quälen, ob zwei gleichzeitig angebotene Waren im unzulässigen Verhältnis von Haupt- und Nebenware stehen, bei denen die Nebenware einen unzulässigen Kaufanreiz bietet, oder die Waren sinnvoller weise gemeinsam zu einem bestimmten Preis verkauft werden dürfen, weil sie beispielsweise eine Funktionseinheit aufweisen.


Information über die Flat Tax
12 2
 
 

Über Uns    Infos    Kontakt    Anfahrtsplan    Gästebuch    Impressum    Links    Home

optimiert für1280x1024 und IE 6.0+
(c) 2006-2012 by Webmaster @ HG-Soft, 2130 Mistelbach