Pflege: Amnestie nachgebessert
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Nach der Klausur der Bundesregierung wurde eine überraschende Lösung präsentiert. Wer bisher illegal tätige Pfleger bis Ende Juni 2008 anmeldet, hat mit keinerlei Strafen oder Rückforderungen zu rechnen. Diese Amnestie geht über die 2007 ausgelaufene Regelung hinaus. Eventuelle Rückforderungen von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (bis fünf Jahre) wären trotzdem möglich und auch wahrscheinlich gewesen.
Selbst wenn jemand in den nächsten Monaten wegen illegaler Pflege angezeigt werden sollte, bleibt er durch diese Aktion ("Schwamm drüber") straffrei. Vorausgesetzt die Anmeldung erfolgt rechtzeitig. Wer bis Juli 2008 nicht anmeldet, dem drohen Strafen und möglicherweise hohe Beitragsforderungen.
Einen Haken hat diese großzügige Lösung. Die Anmeldung der Pflegekräfte muss rückwirkend mit 01.01.2008 erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt sind selbst bei späterer Anmeldung die laufenden Abgaben fällig – wenn die Pflegekraft tatsächlich schon so lange beschäftigt wird. Damit wird den Betroffenen die Unsicherheit genommen.
Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky ist im Ministerrat am 14.02.2007 bereits beauftragt worden, die Kompetenzen der Pfleger bei der 24-h-Betreuung zu erweitern. Bisher blieb sie säumig, bis Mitte 2008 soll sie nun eine Neuregelung vorlegen. Denn derzeit dürfen die Betreuer ihre Schützlinge nicht einmal waschen oder ihnen das Essen verabreichen, sondern nur Haushaltsdienste verrichten. In der Praxis bedeutet das für Pflegebedürftige, dass sie neben den nun legalen Betreuern eigentlich noch eine mobile Hauskrankenpflege in Anspruch nehmen müssten, um ihren Bedürfnissen gerecht zu werden.
