Letztes Update am 31.01.2008
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Fragwürdige Pensionserhöhung?


Die geringere Erhöhung kleiner Pensionen ist aus verfassungsrechtlicher Sicht bedenklich. Die Bezieher von Niedrigstpensionen sind die großen Verlierer der letzten Pensionsanpassung. Wer im vergangenen Jahr weniger als 747 Euro Pension und keinen Anspruch auf die Ausgleichszulage hatte, erhielt ein Pensionsplus von nur 1,7 %. Wer mehr als 747 Euro Pen-sion hatte, bekam bis zu 2,9 % mehr.
Die Betroffenen sind empört. "Vieles spricht dafür, dass die Regelung verfassungsrechtlich problematisch ist", sagt der Verfassungsexperte Bernd Christian Funk. Auch Kollege Theo Öhlinger hält die Regelung für "sehr bedenklich", weil denjenigen, die besonders wenig bekommen, eine vergleichsweise geringere Erhöhung zugestanden wird. Um eine Entscheidung beim Verfassungsgerichtshof zu erzwingen, müsste ein Betroffener seinen Pensionsbescheid mithilfe etwa der Arbeiterkammer (AK) gerichtlich anfechten. Bei der AK wollte sich dazu vorerst niemand äußern. Die Zahl der Betroffenen ist groß. Von den 1,7 Mio Rentnern in Österreich, beziehen knapp 890.000 eine Pension unter 750 Euro. Von denen haben nur 170.000 Anspruch auf die Ausgleichszulage. Der Rest erhält nur 1,7 % zur bestehenden Pension dazu, weil entweder ein Zusatzeinkommen vorliegt oder der Hauptwohnsitz im Ausland ist oder eine zweite Pension bezogen wird. Die durchschnittliche Pensionshöhe betrug Ende Dezember 2007 872 Euro brutto monatlich. Frauen kamen im Schnitt auf 692 Euro, Männer auf 1.158 Euro.


Information über die 3 Euro pro Woche
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