Wer etwas um mehr als 15.000 Euro in bar kaufen will, muss überprüft werden. Gleichgültig um welches Rechtsgeschäft es sich dabei handelt (zB Kauf eines Gebrauchtwagens, Immobilien, Juwelen). Mit der Umsetzung der 3. Geldwäscherichtlinie der EU (2005/60/EG) ist vorerst das Umsetzungsdefizit in diesem Bereich behoben. Damit muss sich jeder Gewerbetreibende überlegen, welche Kunden er hat. Klarerweise ist diese Recherche bei ausländischen Kunden schwieriger als bei einheimischen. Politically Exposed Persons (PEPs) und ihre Angehörigen sind dabei besonders unter die Lupe zu nehmen. Damit will die EU verhindern, dass Politiker aus intransparenten Ländern in der EU das Geld ihrer Bürger veruntreuen. Der typische Mann mit dem schwarzen Koffer ist daher nicht mehr beliebt.