Letztes Update am 15.01.2008
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EU-Steuer für Unternehmen?


Unternehmen mit europaweiter Geschäftstätigkeit beklagen seit geraumer Zeit unterschiedliche Besteuerungen. Aus diesem Grund erwägt die EU-Kommission die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer zu vereinheitlichen. Hiezu wurde eine Studie der KPMG veröffentlicht. Aufgrund einer Befragung von Führungskräften aus Finanz- und Steuerabteilungen größerer Unternehmen sprachen sich die Befragten zum überwiegenden Anteil für eine Steuerharmonisierung aus. Die meisten würden sogar insgesamt eine vereinheitlichte Unternehmensbesteuerung befürworten. Gedacht ist an eine optionale Steuerharmonisierung, sowohl hinsichtlich der Mitgliedstaaten als auch der Unternehmen, dh das Unternehmen kann wählen, nach welchem System es die Steuern entrichten möchte. Dabei soll die Muttergesellschaft für den Konzern entscheidungsbefugt sein. Das Land in dem die Muttergesellschaft den Sitz hat ist dann zuständig, wobei die Mitgliedstaaten, in denen die Töchter ihren Sitz haben nicht das Besteuerungsrecht verlieren, sondern der Konzerngewinn wird entsprechend aufgeteilt und nach dem dort gültigen Satz besteuert. Nach Auffassung der EU soll dies nur für Kapitalgesellschaften gelten. Es ist damit zu rechnen, dass bis 2015 ein einheitlicher Steuersatz vorliegen wird.


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