Einnahmen-Ausgaben-Rechner kommen für das Jahr 2007 erstmals in den Genuss einer Einkommensteuerbefreiung für bis zu 10 % ihres Gewinnes (max 100.000 €), wenn sie im gleichen Jahr in gleicher Höhe investieren. Davon sind neue, abnutzbare Anlagen betroffen, die eine Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren aufweisen. Gleiches gilt für die Anschaffung von bestimmten Wertpapieren. Um diesen Vorteil nutzen zu können, sollte eine Jahresprognoserechnung für Investitionen und Gewinn angestellt werden, um eventuell noch Wertpapiere anschaffen zu können.