Letztes Update am 15.01.2008
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E-Card wird zur Bürgerkarte


Die Einführung der neuen Bürgerkartenfunktion auf der E-Card hätte am 2. Jänner starten sollen, doch die Unterschriften der zuständigen Stellen fehlten. Ende November hatte es bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt geheißen, dass ab 2. Jänner 2008 die E-Card zum elektronischen Ausweis für ein breites Spektrum an Online-Anwendungen ausgebaut werden soll. Nun soll das dazu nötige qualifizierte Zertifikat ab 14. Jänner online ausgegeben werden. Die neue Signatur ermögliche eine Vielzahl von Kooperationsmöglichkeiten, die dem Nutzer Erleichterungen bringen sollen. Mit der qualifizierten Signatur soll die E-Card auch in Bereichen abseits der elektronischen Verwaltung Anwendung finden, etwa beim E-Banking, bei der Teilnahme an elektronischen Ausschreibungen und auch im privaten Bereich im Rahmen der Verschlüsselung von Dokumenten und E-Mails.
Bei entsprechender Zertifizierung könnten beim Internet-Banking die "vielen PINs und TANs" wegfallen. Allerdings braucht auch die Bürgerkarte zumindest zwei PINs: einen Geheimhaltungs-PIN und einen Signatur-PIN. Wer sein Zertifikat online bestellen will, sollte mit Hilfe der von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Software auf der E-Card keinen dieser Zugangs-PINs setzen. Die Karte muss jungfräulich sein, um für die Online-Aktivierung nutzbar zu sein. Angesprochen auf die mögliche Verwendung der E-Card für die elektronische Wahl [E-Voting] wurde erklärt, dass das Sache des Innenministeriums sei. Die technische Umsetzung des E-Votings sei gegeben. Ob über eine Umsetzung des E-Votings oder gar schon über einen Zeitplan gesprochen werde, sei nichts bekannt.


Information über das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz
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