Letztes Update am 15.01.2008
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Zusätzliche Kosten für Bauträger, mehr Rechte für Käufer


Justizministerin Maria Berger hat eine Novelle des Bauträgervertragsgesetzes angekündigt, dessen Absicht offen gelegt wird. Bei Konkurs eines Bauträgers sollen Wohnungs- beziehungsweise Hauskäufer nicht benachteiligt werden. Darum will Berger einen verpflichtenden Haftrücklass für Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche von drei % der Bausumme einführen. Diesen muss der Käufer erst nach drei Jahren an den Bauträger zahlen. Klingt gut für die Käufer. Die Bauträger werden das vermutlich an die Kunden weitergeben. Damit muss jeder Wohnungskäufer mit höheren Kosten rechnen. Am 01.04.2008 sollen die Neuerungen in Kraft treten.


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