Verschärfung der Aufzeichnungspflichten
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Unternehmer, die in den Jahren 2005 und 2006 die Tageslosung vereinfacht ermittelt haben und deren Umsatzgrenze 150.000 € überschritten hat, verlieren mit 31.12.2007 die Berechtigung zur vereinfachten Ermittlung durch Kassensturz. Demnach müssen organisatorische Vorkehrungen für Einzelaufzeichnungen der Bareinnahmen und -ausgaben getroffen werden.