Neues Arbeitszeitgesetz ab 31.01.2008
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Mit Jahresbeginn tritt eine umfassende Novelle des Arbeitszeitgesetzes (AZG) in Kraft. Diese wird es Unternehmen ermöglichen, flexibler auf Auftragsschwankungen zu reagieren. Das AZG geht auch künftig von einer Normalarbeitszeit von acht Stunden pro Tag und einer Normalarbeitszeit von 40 h pro Woche aus. Die Kollektivvertragspartner können weiterhin über die Arbeitszeit entscheiden. Die Novelle schafft aber neue Möglichkeiten zur – legalen – Überschreitung dieser Normalarbeitszeit, ohne dass zuschlagspflichtige Überstunden entstehen. Künftig kann der höchste Durchrechnungszeitraum statt 12 bis zu 24 Wochen pro Kalenderjahr betragen. Bei entsprechender kollektivvertraglicher Ermächtigung sind Zwölf-Stunden-Schichten generell erlaubt. Dies war bisher nur in Ausnahmefällen zulässig, nämlich am Wochenende und bei Schichtwechsel. Allerdings muss die arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit einer solchen Arbeitsdauer bescheinigt werden.