Rauchverbot in Gastwirtschaft?
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Deutsche Gastwirte haben einen Teilerfolg gegen das Rauchverbot erzielt. Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof hat überraschend entschieden, dass in kleinen Gaststätten des Bundeslandes mit nur einem Schankraum vorerst weiter geraucht werden darf, wenn am Eingang deutlich sichtbar auf die Raucherlaubnis hingewiesen wird. Das teilte das Gericht in Koblenz mit.
Fünf Gastwirte hätten nachvollziehbar erläutern können, dass das Gesetz ihre berufliche Existenz gefährden könne, da mit gravierenden Umsatzeinbußen zu rechnen sei.
Eine endgültige Entscheidung will der Gerichtshof aber erst später im Hauptverfahren fällen. Deshalb werden alle übrigen Vorschriften des rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetzes am Freitag in Kraft treten. In Gaststätten mit mehr als einem Gastraum darf nur noch in abgetrennten Räumen geraucht werden.