Letztes Update am 25.02.2008
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EU verschärft Datenaustauschpflicht


Als Ausfluss der Liechtenstein-Affäre macht die EU nun mehr Druck auf Länder (unter anderem auch auf Österreich), die beim Finanzdaten-Austausch nur eingeschränkt mitmachen. Wie am 21.02.2008 aus Brüssel bekannt wurde, soll eine Änderung der entsprechenden EU-Richtlinie, die derzeit gerade verhandelt wird, bis zum Ende dieses Jahres vorliegen. Wie die neue Richtlinie konkret aussehen soll, ist noch nicht bekannt. Das Informationssystem der EU-Staaten in Sachen Kapitalerträge soll aber jedenfalls wesentlich ausgebaut werden.
Für EU-Staaten gilt ein verpflichtender Datenaustausch. Länder melden etwa Zinseinkünfte von EU-Ausländern an deren Heimatländer, wo die Finanzbehörden darauf Zugriff haben. Drei EU-Mitgliedsländer (Österreich, Belgien und Luxemburg) haben freilich Ausnahmen zugestanden bekommen. Ausländische Anleger bleiben für ihre Heimatbehörden anonym, allerdings wird automatisch eine Quellensteuer abgezogen, die zu drei Vierteln an deren Heimatländer überwiesen wird. Diese Quellensteuer wird nach der derzeitigen Regelung bis 2011 schrittweise auf 35 % angehoben.
Erträge aus Kapitalvermögen unterliegen in fast allen europäischen Staaten der jeweiligen Einkommensteuer. Die auf die Zinserträge entfallende Einkommensteuer wird von den jeweiligen Finanzbehörden oftmals direkt an der Quelle als prozentualer Abschlag eingefordert. Der Schuldner der Zinserträge (Bank, Versicherung oder Kapitalgesellschaft) ist als Steuerzahler für die korrekte Einbehaltung und Abführung an die Finanzbehörden verantwortlich.


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