Trend zur Kapitalgesellschaft
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Anlässlich der Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) wurde die Auffassung vertreten, wenn der KöSt-Satz nur mehr 25 statt 34 % beträgt, gibt es weniger Anreiz für die Kapitalgesellschaften, nach Steuerschlupflöchern zu suchen. Demnach hätte auch mehr Geld aus der Besteuerung der Gewinne von Kapitalgesellschaften zum Fiskus fließen sollen. Lag der Anteil der KöSt Anfang der 80er Jahre noch bei durchschnittlich zwei % der Wirtschaftsleistung, so stieg sie im Laufe der Jahre auf 2,5 bis drei %. Tatsächlich nahm die Finanz in den Jahren seit der Senkung der KöSt aus dieser Quelle stetig mehr ein.
Die beiden Wirtschaftsforscher Ruud de Mooij (Erasmus Universität, Rotterdam) und Gaëtan Nicodème (Europäische Kommission) haben in ihrer Studie „How Corporate Tax Competition reduces Personal Tax Revenue“ diesen Effekt beschrieben. Je größer der Unterschied zwi-schen dem KöSt-Satz und dem zu erwartenden Satz der Einkommensteuer (ESt) ist, desto größer ist der Anreiz für Einzelunternehmer und Personengesellschaften, sich einfach in eine Kapitalgesellschaft (typischerweise eine GmbH) umzugründen.
Somit bewirkt eine Senkung der KöSt, dass die Zahl der Kapitalgesellschaften steigt, während jene der Personengesellschaften entsprechend sinkt. Für den Staat könnte das im Extremfall bedeuten, dass die KöSt-Einnahmen steigen und die ESt-Einnahmen sinken.
Wirtschaftsjuristen bestätigen das. „Es gibt seither bei kleinen Unternehmen einen klaren Trend zur Kapitalgesellschaft“.
Auch Freiberufler haben zu rechnen begonnen. Können wir unsere Steuerlast verringern, wenn wir eine GmbH gründen? Denn als GmbH-Teilhaber muss man in Summe nur 43,75 % des Gewinns versteuern. Erst 25 % KöSt, der Rest wird bei Ausschüttung an den Teilhaber mit 25 % Kapitalertragssteuer belastet. Damit ist man deutlich günstiger dran als die Personengesellschaft oder der Einzelunternehmer, die für Teile ihrer Einkünfte bis zu 50 % Einkommensteuer zahlen.
Die Statistik belegt den Trend, wonach die Studie von Mooij und Nicodème auch auf Österreich zutrifft. Laut Statistik Austria stieg die Zahl der GmbH von 2004 auf 2005 (am „Vorabend“ der KöSt-Senkung) um 5,2 % auf 78.404. Jene der Personengesellschaften stieg nur um 1,4 % auf 120.564, jene der Einzelunternehmer um 1,7 % auf 375.907. Noch klarer ist das Indiz in der Statistik der Neugründungen. Laut Wirtschaftskammer stieg die Zahl der neuen GmbH in diesem Zeitraum um acht % auf 3561 – jene der neuen Personengesellschaften fiel um 13 % auf 2002.
