Vor Kurzem hat das Bundesministerium für Finanzen einen Erlass zur Behandlung von Umgründungen auf seine home page gestellt. Hierdurch sollen die Umgründungssteuerrichtlinien 2002 bundeseinheitlich gehandhabt werden. Eine Umgründung liegt vor, wenn ein Unternehmen verkauft, verschmolzen oder gespalten wird. Hiezu ist das Umgründungssteuergesetz ergangen, wonach die überzogene Besteuerung der Gesellschaft verhindert werden soll, etwa von stillen Reserven. Der Wartungserlass behandelt insbesondere die
grenzüberschreitende Umgründung;
Änderung der Anwendungsvoraussetzungen für steuerneutrale Umgründungen;
Änderungen im Zusammenhang mit den rückwirkenden Korrekturen des zu übertragenden Vermögens;
Umgründungen und Gruppenbesteuerung;
Umgründungen und internationale Schachtelbeteiligungen
und ist generell auf Umgründungen mit Vertragstag nach dem 31.8.2007 (Stichtag) anzuwenden.
Die Umgründungssteuerrichtlinien geben die Rechtsansicht des BMF wider und dienen in der Praxis als Auslegungsbehelf.