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Seit 1.1.2006 gibt es dieses Rechtsinstitut auch in der österreichischen Rechtsordnung, wonach der Straftäter, der gegen jemand anderen als Zeuge auftritt, durch seine Aussage für dessen Verurteilung sorgt und dafür selbst Strafmilderung bis zur Straffreiheit zugesagt erhält. Oft handelt es sich um einen Mittäter bei der dem Angeklagten zur Last gelegten Tat.
Das erste Mitglied eines Kartells das sich freiwillig bei der Behörde meldet und alle Informationen offen legt erspart sich das Bußgeld, das beim Auffliegen der Absprache über die beteiligten Unternehmen verhängt wird. Die uneingeschränkte Kooperation ist allerdings Voraussetzung. Laut Bundeswettbewerbsbehörde werden die Kronzeugen auf Händen getragen.
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