Finanzminister Wilhelm Molterer hat gestern Nacht (26.09.2007) in einer zehnstündigen Verhandlungsrunde einen der schwersten Brocken der laufenden Legislaturperiode gehoben: Bund, Länder, Gemeinden und Städte haben sich auf den Finanzausgleich geeinigt. Dabei geht es darum, wie insgesamt 60 Mrd Euro Steuergeld mit Augenmaß, behutsam und bis ins kleinste Detail zwischen Bund, Ländern, Städten und Gemeinden aufgeteilt werden. Diesmal ist es zusätzlich um die so wichtigen Themen Pflege und Mindestsicherung gegangen.
Wilhelm Molterer hat sich mit allen Beteiligten geeinigt. Es war ein gemeinsames Ergebnis, das vor allem unsere Landeshauptleute, angeführt von Landeshauptmann Herbert Sausgruber und dem Gemeindebund, angeführt von Bürgermeister Helmut Mödlhammer, der ja alle Gemeinden vertritt, möglich gemacht haben. Das Ergebnis ist ein stabiler und tragfähiger Zukunftspakt, der auf 6 Jahre abgeschlossen ist. Sollte sich in der Zwischenzeit speziell im Bereich Pflege und Kinderbetreuung noch etwas ändern, dann wird wieder über eine Vereinbarung zu reden sein.
Die wichtigsten Eckpunkte des Finanzausgleichs:
Erstmals ist der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern, Städten und Gemeinden auf sechs Jahre abgeschlossen (bisher 4 Jahre). Das gibt viel mehr Sicherheit für die Länder, Städte und Gemeinden – wodurch zB die Bürgermeister besser planen können.
Der berühmte Bevölkerungsschlüssel (stärkt an sich die Städte, da diese auch für die kleineren Umlandgemeinden Aufgaben zu erledigen haben) wird abgeflacht. Ab 2011 werden die kleineren Gemeinden (bis 10.000 Einwohner) davon im Ausmaß von 100 Mio Euro profitieren.
"Pflege daheim": Die Finanzierung der Altenbetreuung zu Hause ist folgendermaßen vereinbart. Der Bund übernimmt die Kosten zu 60%, Länder und Gemeinden zu 40%. Es werden für die Betreuung alter und/oder kranker Menschen 40 Mio Euro bereitgestellt. Länder und Gemeinden haben sich verpflichtet, die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Reformen im Bereich der Altenbetreuung mit insgesamt 16 Mio Euro mitzufinanzieren.
Einigung auch bei der bedarfsgerechten Mindestsicherung: 726 Euro - 14 Mal pro Jahr. Darin wird ein Wohnkostenanteil (25%) enthalten sein. Der Bund zahlt seine Beiträge für Ausgleichszulagen- und Notstandshilfe-Bezieher. Länder, Städte und Gemeinden sind vor allem für die Sozialhilfebezieher finanziell zuständig. Für die Mindestsicherung werden die Länder und Gemeinden 50 Mio Euro jährlich mitfinanzieren. Wird für die Altenbetreuung oder die Mindestsicherung noch mehr benötigt, wird in der Mitte der Periode (2010) nochmals verhandelt.
Für die Spitäler werden 100 Mio Euro zusätzlich genützt, damit die Finanzierung der Krankenhäuser gesichert ist.
Den Kindern gehört die Zukunft dieses Landes. Daher haben sich Bund, Länder und Gemeinden beim wichtigen Thema der Kinderbetreuung und der Sprachförderung darauf geeinigt, diese Zukunftsprojekte mit 40 Mio Euro (Bund 20 Mio. Euro; Länder 20 Mio. Euro) zu finanzieren.
Ursprünglich hätten die Länder zur Budgetkonsolidierung ihren Beitrag leisten müssen. Dieser wurde im Gegenzug erlassen. Dh in der Periode 2008 bis 2011 werden 50 % erlassen (das sind 105 Mio Euro), in der zweiten Hälfte der jetzt sechsjährigen Finanzausgleichs-Periode werden 100 % erlassen (das sind etwa 311 Mio Euro). Damit haben die Länder für Pflege und Mindestsicherung mehr Spielraum erhalten.
Die Mittel für die Wohnbauförderung mit 1,8 Mrd Euro sind gesichert. Die Wohnbauförderung wird stärker in Richtung Klimaschutz ausgerichtet. Hier wird ein Gliedstaatsvertrag nach Art 15a B-VG zwischen Bund und Ländern abgeschlossen, der die genauen Rahmenbedingungen festlegt.
Die Werbesteuer wird noch nicht abgeschafft. Darauf wollten sich die Länder nicht verständigen. Die Abschaffung bleibt aber weiterhin das Ziel - spätestens im Rahmen der Steuerreform 2010.
Der Finanzausgleich tritt ab Jänner 2008 für sechs Jahre in Kraft.
