Null-Sparzinsen sind gesetzwidrig
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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist mit einer Verbandsklage gegen eine Klausel, die "Nullzinsen" bei Sparbüchern möglich gemacht hätte, vorgegangen. Der durchschnittliche Sparer bringe die Anlage seines Geldes auf einem Sparbuch für gewöhnlich mit dem Erhalt von Zinsen in Verbindung. Mit der Möglichkeit, dass bei ihm keine Zinsen anfielen rechne er nicht, urteilt das Handelsgericht Wien. Eine solche Klausel sei daher nachteilig und ungewöhnlich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Klage bezog sich auf die Klausel eines bestimmten Kreditinstitutes mit folgendem Wortlaut: "Der Zinssatz ändert sich um die Anzahl an Prozentpunkten, um die sich der Indikatorwert im Vergleichszeitraum geändert hat". Diese Klausel sei gesetzwidrig. Doch auch andere Banken benutzten eine solche Klausel. Einige Institute - wie die Sparkassen oder die Bank Austria - hätten eine Untergrenze von zB 0,125 % eingezogen, unter den die Sparzinsen nicht fallen dürften.
Ausgangspunkt der Klage waren die von den österreichischen Banken im Jänner 2007 - nach einer Entscheidung des OGH - neu eingeführten Zinsgleitklausel für Sparbücher. Dabei wurde der Zinssatz - je nach Bank - an die Veränderungen verschiedener Indikatoren gebunden. Damit wären auch negative Zinsen denkbar gewesen.
Die beklagte Bank hat beteuert, dass keine negativen Zinsen eintreten, räumt aber ein, dass es zu Perioden von Nullzinsen kommen könne. Die Regelung in den Klauseln der Bank ist daher intransparent und unwirksam, befand das Gericht.
