Neue Regeln für Arbeitslose
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Derzeit laufen die Verhandlungen zum Arbeitslosenversicherungsgesetz (ALVG). Freie Dienstnehmer sollen in Zukunft in die allgemeine Arbeitslosenversicherung einbezogen werden. Diese Grundidee wird in den Erläuterungen zum Gesetzesvorschlag von Wirtschaftsminister Bartenstein als sozialpolitische Maßnahme gut geheißen. Sie ist aber auch nicht unumstritten, weil eine Schlechterstellung für Arbeitslose befürchtet wird. Das Gesetz betrifft rund 27.000 freie Dienstnehmer, die über der Geringfügigkeitsgrenze verdienen.
Konkret werden folgende Punkte der Novelle in Frage gestellt.
Arbeitslose, die zuvor angestellt waren, könnten in Zukunft auch als freie Dienstnehmer vermittelt werden, immer mit der Androhung, kein Arbeitslosengeld mehr beziehen zu können, falls sie solche Jobs ablehnen.
Die Vorschriften, welche Jobs Arbeitslosen zugemutet werden können, sollen verschärft werden. So ist vorgesehen, dass künftig die Wegzeiten zur Arbeit und wieder zurück auch mehr als zwei Stunden betragen können.
Bisher liegt vom Gesundheitsministerium kein Entwurf vor, dass freie Dienstnehmer Anrecht auf die volle Krankenversicherung haben. Derzeit wird verhandelt, die Kosten werden auf acht Mio Euro geschätzt.
Nach dem Vorschlag sollen auch externe Dienstleister Zugriff auf die AMS-Kranken-akten der Bewerber bekommen, zB ob jemand depressiv oder alkoholkrank ist.
Selbstständige sollen Versicherungszeiten im ALVG, sofern sie einmal angestellt waren, auf ewig behalten. Als Freie können sie ins ALVG hinein- und hinausoptieren; Unselbstständige verlieren ihre ALVG-Zeiten dagegen nach zwei Jahren. So könnte es zu einer Quersubventionierung der Selbstständigen aus Abgaben der Angestellten kommen.
