Letztes Update am 15.01.2008
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EU-Reformvertrag beschlossen


Eine Einigung mit Bulgarien, Italien und Polen hat die Beschlussfassung des EU-Reformvertrages buchstäblich in letzter Sekunde ermöglicht. Damit konnte in der Nacht auf 19.10.2007 der EU-Reformvertrag beschlossen werden. Außenministerin Ursula Plassnik betont, dass die EU damit demokratischer, bürgerfreundlicher und moderner wird. Hierdurch soll es möglich sein, dass EU-Volksbegehren eingeleitet werden können, außerdem bekommt die EU eine einklagbare Grundrechts-Charta und das EU-Parlament wird mehr mit zu entscheiden haben. Und damit die EU nicht in Dinge dreinredet, die besser ohne sie gelöst werden können, wird die nationale Identität im neuen Vertrag besonders gestärkt. Österreich erhält übrigens einen EU-Abgeordneten mehr. Bulgarien darf den Euro auch mit kyrillischen Schriftzeichen versehen. Wissenschaftsminister Hahn hat auf eine dauerhafte Lösung der Uni-Zugangsregelung hin gearbeitet. Durch das mediale Vorpreschen von Bundeskanzler Gusenbauer gibt es nun nur einen Aufschub um 5 Jahre.

Die Europäische Union gewinnt damit für ihre fast 500 Millionen Bürger ihre politische Kraft zurück. Nach zwei Jahren politischer Lähmung einigten sich die 27 Staats- und Regierungschefs in Lissabon auf neue Verträge. Diese sollen es ermöglichen, von 2009 an die überfälligen Reformen durchzusetzen. Polen und Italien setzten in den achtstündigen Beratungen mehr Einfluss im Ministerrat beziehungsweise im Europaparlament durch. Die Verträge ersetzen die EU-Verfassung, die 2005 bei Referenden in Frankreich und in den Niederlanden durchgefallen war. Die Staats- und Regierungschefs werden die Verträge am 13. Dezember in Lissabon unterschrieben. Die EU will mit den neuen "Lissabonner Verträgen" demokratischer, reaktionsschneller und geeinter auf Herausforderungen wie den Terrorismus, die wirtschaftliche Konkurrenz aus Asien und Amerika sowie die sozialen Nöte ihrer Gesellschaften reagieren. In vielen Fällen fällt der Zwang zur Einstimmigkeit weg. Kommission und Parlament werden verkleinert. Zudem erhält die EU einen auf zweieinhalb Jahre ernannten Ratspräsidenten und einen Chefdiplomaten, der gleichzeitig Vizepräsident der EU-Kommission sein soll.

Der Durchbruch in Lissabon wurde von allen Regierungen begrüßt. Während Deutschland, Frankreich und das nächste Ratsvorsitzland Slowenien das Vertragswerk so schnell wie möglich ratifizieren wollen, soll es in Österreich bis Ende Juni soweit sein. Der polnische Regierungschef Jaroslaw Kaczynski sprach von einem großen Erfolg und sagte, sein Land habe "alles bekommen, was es wollte". So wurde die "Ioannina-Klausel" zur Blockade von Entscheidungen bei knappen Mehrheitsbeschlüssen als Erklärung zum Vertrag angenommen. Darüber hinaus erhält Polen einen ständigen Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof. Das EU-Gründungsland Italien wieder sah sich durch die geplante neue Sitzverteilung im auf 750 Sitze verkleinerten Parlament gegenüber Großbritannien und Frankreich benachteiligt. Bisher hatten alle drei nach Deutschland größten Länder 78 Mandate. Nun sollte Italien nur noch 72 Volksvertreter entsenden dürfen, einen weniger als die Briten und zwei weniger als die Franzosen. Folgender Kompromiss wurde gefunden: Das Parlament wird um einen Sitz für Italien aufgestockt, das Mandat des Parlamentspräsidenten wird nicht mitgezählt, und der Präsident verliert sein Stimmrecht.

Der britische Premierminister Gordon Brown beruhigte seine Amtskollegen mit der erneuten Versicherung, dass er den Vertrag den britischen Wählern nicht zur Abstimmung vorlegen werde. Außer Irland, das laut Verfassung ein Referendum abhalten müsse, werde dies kein anderes EU-Land tun.

Die wesentlichsten Neuerungen im Überblick:

  • Erstmals gibt es ein EU-Volksbegehren. Ab 1 Million Unterschriften (europaweit) kann ein EU-Gesetzgebungsverfahren angeregt werden.

  • Die Europäische Union erhält eine Grundrechtscharta. Diese Grundrechte sind (außer in Großbritannien und Polen) vor dem EU-Gerichtshof einklagbar. Die EU-Grundrechtsagentur befindet sich in Wien.

  • Das EU-Parlament hat künftig volles Mitwirkungsrecht in der europäischen Gesetzgebung.

  • Info über die Welthandelsliberalisierung
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