Letztes Update am 15.01.2008
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Rekordstrafe für Aufzugskartell


Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat gegen fünf Unternehmen in der Aufzug- und Fahrtreppenindustrie die Verhängung von insgesamt 88 Mio Euro an Geldstrafe beantragt. Betroffen davon sind die beiden österreichischen Unternehmen Haushahn und Doppelmayr sowie die Unternehmen Kone (Finnland), Otis (USA) und Schindler (Schweiz). Es wäre dies die bisher höchste Geldbußen-Entscheidung in Österreich. Für alle Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung. Laut BWB besteht der begründete Verdacht, dass seit den 80er Jahren bis zumindest 2004 geheime Absprachen über die Zuteilung von Projekten, über Preise sowie über sonstige vertrauliche Marktinformationen getroffen wurden. Diese Art von Wettbewerbsbeschränkungen zählen zu den schwersten Kartellverstößen, teilt die BWB mit.
Das Verfahren, das von der BWB nach mehrmonatigen Ermittlungen im Februar 2007 beim Kartellgericht anhängig gemacht worden war, ist der erste österreichische Kronzeugenfall. Gegen den (ersten) Kronzeugen wurde - entsprechend der gesetzlichen Regelung - kein Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gestellt. Gegen den zweiten Kronzeugen wurde eine um 50 % geminderte Geldbuße beantragt, so die BWB weiter. Im Februar dieses Jahres verdonnerte die EU-Kommission bereits vier Aufzughersteller zu einer Gesamtsumme von 992,3 Mio Euro. Die BWB brachte dann ebenfalls einen Antrag auf Bußgeld beim Kartellgericht ein, da die EU den österreichischen Markt für ihre Entscheidung nicht untersucht hatte.


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