Die Gastronomen im Osten Österreichs sind ins Fadenkreuz der Betrugsfahnder des Finanzministeriums geraten. Es besteht der Verdacht, wonach manche Wirte ihre Einkäufe in Großmärkten nur teilweise über die Kundenkarte abrechnen würden. Viele Waren würden bar bezahlt und die späteren Einnahmen am Finanzamt vorbei geschwindelt werden. Die Aktion scharf wird vom BMF bestätigt.
Mit über 9000 Mitgliedern ist die Fachgruppe Gastronomie die größte in der nö. Wirtschaftskammer. Nicht zuletzt deshalb bietet sie für die staatlichen Betrugsfahnder ein weit reichendes Betätigungsfeld. Es ist eine von vielen Schwerpunktaktionen. Erste Ergebnisse sind frühestens im November zu erwarten. Bei ihren Prüfungen auf unterschlagene Steuern konzentrieren sich die Fahnder auf Einkäufe in den so genannten Cash & Carry-Märkten. Dort, so ist aus dem Finanzministerium zu erfahren, sei es nicht unüblich, dass Gastronomen nur einen Teil der Wareneinkäufe über ihre Kundenkarte abwickeln. Den Rest sollen sie angeblich bar bezahlen.
Weil diese Waren in den Aufzeichnungen nicht aufscheinen, könne man sie im Lokal „schwarz“ verkaufen. Barkäufe bei Großhandelsmärkten seien nur bis zum „haushaltsüblichen Ausmaß“ erlaubt. Der Kauf eines 50 kg schweren Reissackes, könne beispielsweise nicht mehr als haushaltsüblich angesehen werden. Die Mitarbeiter seien angewiesen, diese Vorgänge genau zu überprüfen. Welcher Kunde an der Kassa seine Waren bar bezahlt hat, ist jedoch nicht überprüfbar.
