Die ehemalige Deponietechnik ist passé. Abfall mit mehr als 5 % an organischem Kohlenstoff darf seit 2004 nicht mehr ohne Vorbehandlung auf der Deponie abgelagert werden. Als Vorbehandlung gilt sowohl das mechanisch-biologische Verfahren der Sortierung und Kompostierung als auch die thermische Behandlung. Bei der ehemaligen Deponietechnik ist Gärgas entstanden und hierdurch eine Volumenreduktion eingetreten, die noch nach Dezennien zu spürbaren Geländesenkungen geführt hat. Das hiebei entstehende Methan kann bei der neueren Technik als biologischer Brennstoff eingesetzt werden und zB als Fernwärme genutzt werden.
Altlasten werden daher heute mittels Sauerstoff belüftet und dadurch der Gärprozess (die kalte Verbrennung) eingeleitet. Durch diese Methode kann eine Altlast innerhalb von fünf Jahren stabilisiert werden und das noch dazu mit geringeren Kosten, als das ehemalige Verfahren der Räumung der alten Deponie. Damit können dem Steuerzahler Kosten erspart werden. Die effizienteste Kosteneinsparung wird aber sicherlich durch die kontrollierte Sortierung des Abfalls erzielt.
