Österreich und Griechenland wehren sich noch gegen die Offenlegung der Empfänger von Agrarsubventionen. Spätestens 2009 müssen alle EU-Mitgliedstaaten sämtliche Empfänger von EU-Agrarsubventionen mit vollem Namen bekannt geben. Dies ist unabhängig von der Höhe der Subvention. Die Durchführungsbestimmungen zur EU-Haushaltsordnung sehen dies vor und damit kann sich niemand hinter innerstaatlichem Datenschutz verstecken.
Etwa die Hälfte des EU-Budgets geht in Form von Förderungen an die Landwirtschaft. Derzeit sind das etwa 50 Mrd Euro/Jahr. Angeblich landet das meiste aber nicht bei den Bergbauern oder den Bio-Landwirten (für die Bewirtschaftung von Feld und Flur und zur Erhaltung seltener Rassen), sondern bei Agrarkonzernen, Großgrundbesitzern und Lebensmittelherstellern.
Die ersten zehn in Großbritannien sind zB Mitglieder der königlichen Familie und multinationale Konzerne, wie dies der Freedom of Information Act zu Tage fördert.