Vermögensgrenze bei Pflege angehoben
|
In der Frage der Pflegefinanzierung haben sich Bund und Länder auf eine Anhebung der Vermögensgrenze verständigt. Bisher war vorgesehen, dass Personen nur dann einen Zuschuss bekommen, wenn sie ihr Vermögen bis 5.000 Euro verwerten. Nun wurde diese Grenze auf 7.000 Euro angehoben.
Das Pflegemodell war zuletzt im Rahmen des Finanzausgleichs fixiert worden. Schon bei dieser Grundsatzeinigung war die Vermögensgrenze von 5.000 Euro gelockert worden. Den Ländern wurde überlassen, auch kulantere Regelungen einzuführen.
Grundsätzlich wird ab Jänner 2008 die Betreuung durch selbstständige Betreuer in der Höhe von 225 Euro und durch unselbstständige Betreuungskräfte in der Höhe von 800 Euro monatlich "auf Basis von mindestens zwei Betreuungsverhältnissen" gefördert. Die Kosten übernimmt zu 60 Prozent der Bund, den Rest sollen die Länder zahlen. Allerdings müssen sie nur maximal 16 Mio Euro dafür ausgeben.