Die Pensionen werden im Jahr 2008 stärker angehoben, als im Budget für 2008 vorgesehen (1,7%). Die Interessenvertreter der Pensionisten verständigten sich mit der Bundesregierung auf eine sozial gestaffelte Anhebung. Demnach soll die Anhebung der Pensionen in drei verschiedenen Kategorien vorgenommen werden:
Ein Mindestrentner, der zwischen 726 Euro (der "Ausgleichszulagenrichtsatz", die Mindestpension für Alleinstehende) und 1050 Euro brutto bekommt, erhält zusätzlich 21 Euro im Monat. Das entspricht bei der Mindestpension von 729 Euro einer Anhebung von 2,9 %. Für verheiratete Mindest-Pensionisten steigt die Ausgleichszulage im Jahr 2008 von 1091 auf 1120 Euro.
Für Bezieher einer durchschnittlichen Pension (Mittelstand: zwischen 1050 und 2161,50 Euro) soll es generell eine prozentuelle Anhebung geben. Wer 1050 Euro bezieht, dem steht eine Anhebung von zwei % zu. Der %-Satz nimmt mit der Höhe der Pension ab – auf bis zu 1,7 % für den Höchstwert von 2161,50 Euro.
Für die Brutto-Pensionen ab 2161,50 Euro gilt, wie bisher, ein Fixbetrag. Allerdings wurde auch dieser Betrag auf 36,75 Euro pro Monat angehoben.
