Korinek fordert Änderungen beim Fremdenrecht
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Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Karl Korinek hat am 04.11.2007 erneut eine Korrektur des Fremdenrechts eingefordert. Der Gesetzgeber sollte hier "endlich etwas tun, da passt alles hinten und vorne nicht". Korinek sprach von einem "höchsten Alarmzeichen für den Gesetzgeber". Mit den Plänen der Regierung für den neuen Asylgerichtshof hat er kein Problem.
Für Korinek ist es unverständlich, dass die Fremdengesetze erst Ende 2008 evaluiert werden sollen, wo doch jede Menge Unklarheiten bestünden, Fehler eingestanden und Regelungen vom VfGH aufgehoben wurden. Auch Innenminister Günther Platter wisse, dass Teile des Fremdenrechts verfassungswidrig seien. Einzelne Bestimmungen wurden schon vom VfGH aufgehoben, andere Teile sind noch Gegenstand von Verfahren durch den VfGH, um sie auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Platter hatte schon im Sommer nach ähnlichen Aussagen durch Präsident Korinek Korrekturen der Fremdengesetze auf die lange Bank geschoben.
Als ein Beispiel für unklare Bestimmungen nannte Korinek das so genannte Bleiberecht. Mit der in der Vorwoche vorgelegten Kriterienliste habe der VfGH eine auf der Rechtsprechung des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofes basierende "Checkliste" zur Verfügung gestellt, die den Behörden zeigen soll, welche Umstände für eine verfassungskonforme Entscheidung geprüft und in der Begründung dargestellt werden müssen.
Inhaltlich bekräftigte Korinek. Die Aufenthaltsdauer allein sei nicht ausschlaggebend. Aber "Hoffnungen" auf ein Bleiberecht könnten sich sicherlich Ausländer machen, die sozial integriert, seit fünf Jahren in Österreich sind und keine gerichtlich strafbaren oder mit schwerer Verwaltungsstrafe bedrohten Delikte begangen haben. Aber auch das wäre nicht ausreichend, sollten z.B. ständig Folgeanträge unter anderem Namen gestellt worden sein.
Auch zur Frage, ob angesichts der großen Anzahl offener Verfahren eine Amnestie für Ausländer angebracht wäre, die sich schon lange hier aufhalten, legte sich Korinek nicht fest. Das sei eine politische Entscheidung, merkte er an. Er wies aber als eine mögliche Lösung auf eine "innovative" hin. Man könnte eine Amnestie aussprechen, die widerrufbar ist, wenn jemand strafbar wird.
Keine Kritik brachte Korinek am Asylgerichtshof als Art Sonderverwaltungsgericht vor. Falls er installiert wird, "muss man ihn halt akzeptieren", auch wenn er nicht wisse, ob diese Lösung wirklich die bessere sei. Verfassungsrechtlich sei daran nichts zu beanstanden - zumal die Regelung als Verfassungsrecht geplant sei.
