Fluglärm ist entschädigungspflichtig
|
Die Antifluglärmgemeinschaft (AFLG) ist ein Verein, der sich "gegen die entschädigungslose Grundentwertung durch Flugverkehr" einsetzt. Diese Initiative erhielt indirekte Unterstützung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Aus einem Urteil gegen das Königreich Belgien (das versucht hatte, eine EU-Richtlinie zur Fluglärm-Reduktion mittels königlicher Verordnung zu unterlaufen) lässt sich nämlich ableiten, dass Wertminderung des Grund- und Wohnungseigentums sehr wohl entschädigt werden muss. In Österreich wäre das ein absolutes Novum, denn bis dato gab es noch nie Entschädigungen für die Wertminderung von Liegenschaften durch Fluglärm. Das EuGH-Urteil gegen Belgien hat für Österreich keinen verbindlichen Charakter. Allerdings ist zu bedenken, dass der Europäische Gerichtshof bei vergleichbaren Klagen gleich entscheiden wird.