Steuerliche Entlastung der Familien
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Diskussionen um die große Steuerreform im Jahre 2010 laufen bereits hinter verschlossenen Türen. Wenn Familien entlastet werden sollen und natürlich jedes Kind gleich viel Wert sein soll, kommen bestimmte Steuermodelle, wie das echte Familiensplitting (wird zB in Deutschland, den USA und Frankreich praktiziert) nicht zur Anwendung, weil hierdurch besser verdienende mehr profitieren. Vorstellbar wäre für jedes Familienmitglied ein bestimmter Betrag (zB 10.000.- Euro), der steuerfrei bleiben soll. Für gering verdienende müsste es aber in diesem Fall weiterhin eine Familienbeihilfe und einen Kinderabsetzbetrag geben.
Denkbar ist auch einen „echten“ Kinderabsetzbetrag in entsprechender Höhe zu gewähren. Damit würde weiterhin jedes Kind steuerlich gleich behandelt werden.
Primär müssten aber die leistungswilligen Einkommensbezieher des Mittelstandes tarifmäßig entlastet werden, das sind die Jahreseinkommen zwischen 10.000.- und 51.000.- Euro. Bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 3840.- Euro monatlich fallen sowohl Lohn- bzw Einkommensteuer als auch Sozialversicherung an. Die Jahreseinkommensgrenze, ab der der Steuersatz von 50 % angewendet werden soll, müsste auf 60.000.- bis 70.000.- Euro angehoben werden. Die Steuersätze unterhalb sollten merklich abgesenkt werden.
Insgesamt wird bei der Steuerreform 2010 mit einer Entlastung in der Höhe von etwa 3,5 Mrd Euro gerechnet.
