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Refundierung von Studiengebühren
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Nur für 60 Stunden Nachhilfe pro Semester oder Studienberatung in Schulen werden die Gebühren refundiert - und das nur an Studenten, die auch Studienbeihilfe beziehen könnten.
60 Stunden Studienrichtungsberatung an einer AHS oder an einer berufsbildenden höheren Schule oder 60 Stunden Nachhilfe bzw. Stütz- oder Förderunterricht für Zehn- bis 14-Jährige pro Semester - nur diese beiden Tätigkeiten bringen ab dem Studienjahr 2008/09 die Refundierung der Studiengebühren.
Zudem sei das Modell nur für Studierende gedacht, die auch Studienbeihilfe beziehen könnten. Dazu müsste das jeweilige Studium vor dem 30. Lebensjahr begonnen worden sein.
Refundiert werden die Gebühren für Studienberatung in Schulklassen in den letzten beiden Jahren vor der Matura ("Tutoring") und Nachhilfe bzw. Stütz- und Förderunterricht für Zehn- bis 14-Jährige vor allem aus bildungsfernen Schichten ("Mentoring").
In Frage kommen Studenten an Unis, Fachhochschulen und den künftigen Pädagogischen Hochschulen. Zugelassen werden nur Studenten ab dem dritten Semester.
Für die Refundierung müssen 15 Einsätze pro Semester absolviert werden.
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