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Zwischen Nachbarschaftshilfe und organisiertem Pfusch ist ein wesentlicher Unterschied.
Bekanntlich soll die Anmeldung neuer Dienstnehmer schon vor Arbeitsantritt vorgenommen werden. Bisher reichte es wenn der Arbeitnehmer innerhalb von sieben Tagen bei der Sozialversicherung angemeldet wurde.
Durch die Neuregelung soll der Einnahmenentfall für den Fiskus und die Sozialversicherung in Höhe von Milliarden Euro verhindert werden.
Auch die Strafen sollen verändert werden und zwar beim ersten Verstoß von € 730 auf € 365 gesenkt, aber im Wiederholungsfalle von € 3630 auf € 5000 angehoben. Die echte Nachbarschaftshilfe hingegen soll laut den Sozialpartnern weiterhin ausgenommen bleiben. Darunter soll zB die Renovierung eines Privathauses durch Pfuscher verstanden werden. Organisierte Pfuschertrupps sollen aber härter in die Mangel genommen werden.
Ob es mit steuerlichen Anreizen nicht besser kontrollierbar wäre? |
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