Letztes Update am 15.01.2008
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Abschaffung der Schenkungssteuer?



Wenn die Erbschaftssteuer Mitte 2008 ausläuft, könnte das gleiche Schicksal auch die Schenkungssteuer treffen. Die Besteuerung von Grundstücken und Barvermögen im Erbfalle wurde unterschiedlich gehandhabt, was verfassungswidrig war (s die Anmerkung vom 7.3.2007). Da die Schenkungssteuer auch auf den Einheitswerten beruht, könnte diese Besteuerungsart auch wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben werden. Sollte die Schenkungssteuer auch entfallen könnten die Folgen nicht absehbar sein. Manche sprechen von einem „Dominoeffekt“.
Ein Unternehmer könnte sein Unternehmen in kleinere Einheiten aufteilen und die einzelnen Teile seinen Kindern und der Gattin schenken. Dadurch würden auch die Gewinne aufgeteilt, die von den einzelnen Personen einzeln zu versteuern wären. Die Gesamt-Steuerlast könnte damit wesentlich reduziert werden, weil niedrigere Progressionsstufen erreicht werden könnten.
Andererseits wird dem entgegen gehalten, dass das Aufteilen des Unternehmens im Familienverbande ohnedies die Praxis wäre.
Umgehungshandlungen hat es immer gegeben und wird es immer geben. Wer daher die Steuerumgehung plant, wird auch durch neue Regelungen nicht gehindert werden können.

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