Ab 1.Mai 2007 wird geprüft werden, ob die Kinderbetreuung durch Au-Pairs korrekt ist dh ob die Au-Pairs auch voll sozial versichert sind. Bisher machte die Sozialversicherung für eine Au-Pairs-Kraft etwa 37 € aus, während die Entlohnung durchschnittlich bei € 300.- lag. Etwa 15 % der Au-Pairs-Kräfte werden von Alleinerziehern in Anspruch genommen. Der Grund mag in den Kosten für den Kindergarten oder der logistischen Herausforderung des Transports liegen.
Die Einigung soll sich an der Mindestentlohnung für Hausangestellte orientieren. Demnach sollen Au-Pairs-Kräfte unter der Geringfügigkeitsregelung von € 341.- fünfzehn Mal pro Jahr liegen, während die Arbeitszeit etwa einer Halbtageskraft entspreche. Dadurch kann der Sozialversicherungsbeitrag auf weniger als € 60.-verringert werden.
Die Regelung soll mit 1.7.2007 in Kraft treten.