|
Jungunternehmer entlasten?
|
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) will, dass den Jungunternehmern, die ihren ersten Mitarbeiter anstellen das erste Jahr die Lohnnebenkosten erlassen werden sollen. Große Unternehmen würden damit für ihre kleinen Konkurrenten den Ausfall an Lohnnebenkosten zahlen müssen. Außerdem will die WKÖ, die Überschüsse aus dem Insolvenzausgleichsfonds nicht für eine Senkung der Beiträge, sondern für eine Senkung der Lohnnebenkosten heranziehen.
Insgesamt solle die legale Arbeit billiger also entlastet werden, um die Schwarzarbeit wirkungsvoll bekämpfen zu können.
Der Insolvenzausgleichsfonds wird ausschließlich von den Unternehmen getragen. Sie zahlen 0,7 % ihrer Lohnsumme in den Insolvenzausgleichsfonds ein. Der Insolvenzausgleichsfonds soll im Falle der Insolvenz eines Unternehmens die Mitarbeiter bezahlen. Durch die Einführung der Abfertigung „neu“ muss der Fonds weitaus weniger oft einspringen.
|
|