Die Errichtung von Hochhäusern in NÖ Gemeinden soll an eine klare Widmung als Gebiet für Hochhäuser gebunden werden. Diese Regelung soll in die nächste Novelle des NÖ Raumordnungsgesetzes einfließen. Allerdings muss die Gemeinde vor einer derartigen Widmung die Raumverträglichkeit nachweisen. Hochhäuser sollten in NÖ nicht erreichtet werden, sie seien das Merkmal für eine Großstadt und hätten daher im ländlichen Raum keinen Platz. Ob sich diese Meinung durchsetzt, bleibt offen.