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Urteil: Raiffeisen gegen EU- Kommission
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Urteil des Gerichts erster Instanz in den verbundenen Rechtssachen T-259/02 bis T-264/02 und T-271/02 - Raiffeisen Zentralbank Österreich AG u. a. / Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Das Gericht bestätigt in weiten Teilen die Entscheidung der Kommission, mit der wegen einer Reihe von Kartellen auf dem Österreichischen Bankenmarkt (Lombard-Netzwerk) Sanktionen verhängt wurden. Mit Ausnahme der gegen die Österreichische Postsparkasse AG verhängten Geldbuße, die von 7,59 Millionen Euro auf 3,795 Millionen Euro herabgesetzt wird, waren die von der Kommission festgesetzten Geldbußen gerechtfertigt und angemessen.
Mit Entscheidung vom 11. Juni 2002 stellte die Kommission die Beteiligung von acht Banken an einer Reihe von Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen auf dem österreichischen Bankenmarkt fest. Sie wirft den betreffenden Banken vor, ein von ihr als „Lombard-Netzwerk“ bezeichnetes Geflecht regelmäßiger Treffen geschaffen zu haben, in deren Rahmen die Banken ihr Verhalten hinsichtlich der wesentlichen Wettbewerbsparameter koordiniert hätten. Die Kommission verhängte gegen die betreffenden Banken Geldbußen in Höhe von insgesamt 124,26 Millionen Euro.
Die Banken haben Klagen vor dem Gericht erster Instanz erhoben. Sie bestreiten ihre Teilnahme am Kartell nicht, beantragen aber die Nichtigerklärung der Entscheidung oder die Herabsetzung der Geldbußen mit der Begründung, dass bestimmte Aspekte der rechtlichen Würdigung durch die Kommission falsch seien
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