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Verletzungsverfahren gegen Österreich
Die Europäische Kommission hat an mehrere Mitgliedstaaten mit Gründen versehene Stellungnahmen gerichtet, darunter auch an Österreich (wegen Anwendung eines ermäßigten MwSt-Satzes auf Lieferungen von Gegenständen im Zusammenhang mit der Abwasser- und Müllbeseitigung und wegen der Erhebung von MwSt auf in anderen Mitgliedstaaten geleaste Kraftfahrzeuge). Die mit Gründen versehenen Stellungnahmen stellen die zweite Phase des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag dar. Sollten die Mitgliedstaaten nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eingang dieser Stellungnahmen ihre Rechtsvorschriften entsprechend anpassen, könnte die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.
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