|
Die Erbschaftssteuer beruht, wie auch die Grundsteuer, auf der Basis der "Einheitswerte", wegen der am 07.03.2007 die Erbschaftssteuer vom VfGH aufgehoben wurde. Nun besteht die Gefahr, dass auch die Grundsteuer aufgehoben werden könnte, was von den Kommunen befürchtet wird.
Die Grundsteuer wird auf land- und forstwirtschaftliches Vermögen, auf Betriebsvermögen und auf Grundvermögen eingehoben. Ihre Berechnung ist kompliziert, da der Steuersatz progressiv gestaffelt ist (0,5 bis zwei Promille vom "Einheitswert") und ihre Höhe auch von einem Multiplikator abhängt, der durch die Gemeinde festgelegt wird.
Öffentlicher und gemeinnütziger Grundbesitz (zB. Kirchen, ÖBB, Sportvereine, Feuerwehren) sind von der Steuer befreit
|
|