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In manchen Schweizer Kantonen ist die Unternehmensbesteuerung so gering, dass die EU-Kommission dies nicht weiter hinnehmen will. Dadurch würde der EU der Standort streitig gemacht. Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass dies eine Wettbewerbsverzerrung darstellt, die mit dem bilateralen Abkommen mit der Schweiz nicht vereinbar ist. Die Schweiz hingegen sieht dies als eine interne Angelegenheit, in die sich die EU nicht einmischen darf. Wovon die Schweiz ihre Steuern und Abgaben eintreibt, müsse ihr überlassen bleiben. Die EU sieht darin eine Beihilfe für die Unternehmen, die im Binnenmarkt unzulässig ist
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