Letztes Update am 15.01.2008
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firmennamen "neu"



Seit 01.01.2007 haben protokollierte Einzelunternehmen (zB Max Mustermann) und Personengesellschaften (zB OHG, KG, GesmbH) mehr Freiheiten bei der Wahl ihres Unternehmensnamens (der „Firma“). Nach dem neuen Unternehmensgesetzbuch (siehe den link) dürfen diese auch Fantasiebezeichnungen verwenden, sofern sie nicht irreführend sind. Allerdings ist der Zusatz notwendig, der auf die Rechtsform hinweist. Die Unternehmensbezeichnung muss allerdings unterscheidungskräftig sein, dh der ältere Name hat Kennzeichnungskraft und kann demnach mit einer Unterlassungsklage verteidigt werden. Neu ist der verpflichtende Zusatz „eU“, wonach eingetragene Unternehmer auf ihre Eintragung hinweisen müssen. Einzelunternehmer und Personengesellschaften wird eine Frist gewährt, bis zu der sie sich im Firmenbuch einzutragen haben und diesen Zusatz auch verwenden müssen

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