Die Bundesregierung beabsichtigt die Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) in Gesetzesform zu gießen, wonach bei der Erstanmeldung des Autos eine CO2-Steuer zu berappen ist. Hierzu wird mit 1. Juli 2008 ein Bonus-Malus-System eingeführt. Wer einen Wagen mit einem CO2-Ausstoß von unter 120 g/km kauft, bekommt einen Bonus von 300 Euro. Für Fahrzeuge mit einem Ausstoß über 180 g/km CO2 wird ein Malus fällig.
Wer sich also ein Auto kauft, das 200 g CO2/km ausstößt, zahlt den Malus für die 20 g, also 20 mal 25 Euro, in Summe 500 Euro. Die volle Anhebung der NoVA erfolgt in Schritten, dh mit Jänner 2010 wird der Malus bereits ab einem Grenzwert von 160 g/km fällig. Einen zusätzlichen Bonus von 200 Euro gibt es für jene Fahrzeuge, die die Stickstoff-Grenzwerte und Partikelemissionen unterschreiten.
Für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (Hybrid- Antrieb) soll es einen 500-Euro-Bonus geben, allerdings abhängig vom CO2-Ausstoß. Das heißt, wer zB einen SUV mit Hybrid-Antrieb kauft, der 200 g CO2/km ausstößt, bekommt zwar den Bonus von 500 Euro für den Antrieb. Durch die 200 g CO2-Ausstoß fällt er aber in die Malus-Klasse und muss 500 Euro für den CO2-Mehrausstoß zahlen. Damit neutralisiert sich der Bonus.
Mehreinnahmen aus der NoVA sind nicht zu erwarten. Sollte es doch zu Mehreinnahmen kommen, sollen diese dem Klimafonds zur Verfügung gestellt werden.
Umweltminister Pröll erwartet einen Lenkungseffekt wie bei Einführung des Bonus-Malus-Systems bei Dieselpartikelfiltern im Jahr 2005. Damit war der Anteil der Neufahrzeuge mit Partikelfilter von sechs auf 80 % angehoben worden.
Der Verkehr trägt 26 % zur Kohlendioxid-Belastung bei, wovon auf den Pkw-Verkehr 10,6 % entfielen. Die größere Belastung stellt der Lkw-Verkehr dar, dem mit einer Effizienz-steigerung der Bahn begegnet werden soll.
Derzeit schaffen es fast nur Kleinwagen in den Bonus-Bereich. Damit würde eine Großfamilie klarerweise benachteiligt.
