Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Dienstleistungen
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen werden künftig anders versteuert. Ab 2010 sollen Dienstleistungen grundsätzlich am Ort des Kunden und nicht mehr im Land des Unternehmens besteuert werden. Für bestimmte elektronische Dienstleistungen wie Pay-TV oder Telekom-Dienste wird diese Regelung erst ab 2015 gelten. Darauf hatte Luxemburg bestanden, wo wegen der niedrigen Mehrwertsteuersätze besonders viele Unternehmen angesiedelt sind. In den ersten beiden Jahren (2015/2016) darf das Land, in dem das Unternehmen sitzt, 30 % der Mehrwertsteuereinnahmen einbehalten, für zwei weitere Jahre 15 %. Mit 2019 läuft diese Sonderregelung aus.