Letztes Update am 15.01.2008
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Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Dienstleistungen


Grenzüberschreitende Dienstleistungen werden künftig anders versteuert. Ab 2010 sollen Dienstleistungen grundsätzlich am Ort des Kunden und nicht mehr im Land des Unternehmens besteuert werden. Für bestimmte elektronische Dienstleistungen wie Pay-TV oder Telekom-Dienste wird diese Regelung erst ab 2015 gelten. Darauf hatte Luxemburg bestanden, wo wegen der niedrigen Mehrwertsteuersätze besonders viele Unternehmen angesiedelt sind. In den ersten beiden Jahren (2015/2016) darf das Land, in dem das Unternehmen sitzt, 30 % der Mehrwertsteuereinnahmen einbehalten, für zwei weitere Jahre 15 %. Mit 2019 läuft diese Sonderregelung aus.


Information über den Wachstumsschub in Afrika
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