Kreditkarten-Gebühren EU-widrig
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Die EU-Kommission hat die Gebühren einer Kreditkartenfirma als EU-widrig deklariert und erwartet nun niedrigere Preise im Einzelhandel, da die Händler derzeit die Abwicklungsgebühren auf ihre Warenpreise aufschlagen würden. Die EU-Kommission hat dem Unternehmen eine sechsmonatige Frist zur Umstellung ihrer Verrechnungsgebühren gestellt.
Eine Verrechnungsgebühr, die die Bank des Einzelhändlers an die Bank des Kunden zahlen muss, bei der der Kunde sein Karte erworben hat, sei mit gängigem EU-Recht nicht im Einklang. Der Handel begrüßte die Entscheidung von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Die Händler seien bisher für Dienste zur Kasse gebeten worden, von denen sie in keiner Weise profitierten. Die Kreditkartenfirma kündigte an, gegen den Beschluss rechtlich vorzugehen.