Letztes Update am 15.01.2008
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Neuer Kartellverdacht: Chemikaliengroßhandel


Nach einem Kartell bei Aufzugsherstellern hat sich die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) den nächsten möglichen Sündern zugewandt. Diesmal geht es um angebliche Absprachen im Chemikaliengroßhandel, wobei die BWB bereits gegen einen Konzern beim Kartellgericht einen Antrag auf Geldstrafe - zunächst in noch unbestimmter Höhe - gestellt hat. Gegen ein weiteres Unternehmen, das als Kronzeuge vor der BWB ausgesagt hatte, wurde ein Feststellungsantrag eingebracht. Namen wurden - wie immer in dieser Phase - nicht genannt. Der Kronzeuge, dem wegen seiner Kooperation mit der BWB Straffreiheit gewährt wurde, hatte sich Ende Dezember 2006 an die BWB gewandt und die Kartellabsprachen im Bereich des Großhandels mit Industriechemikalien offen gelegt. Im Einzelnen gehe es um die Aufteilung von Neukunden unter den Kartellteilnehmern sowie die Festsetzung von Verkaufspreisen und den Austausch weiterer wirtschaftlich sensibler Marktinformationen.


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